1. Energieeffizienz & Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Wenn Fassade, Fenster oder Dach saniert werden, greift das GEG. Beispielsweise definiert es Mindest-Dämmstandards (z. B. U-Wert ≤ 0,24 W/m²K bei Außenwänden), die auch für Altbauten gelten, sofern erhebliche Änderungen vorgenommen werden.
Selbst bei nur Anstrich kann es sinnvoll sein, vorhandene Gerüstlösungen mit Dämmmaßnahmen zu kombinieren – effizient und zukunftsorientiert.
2. Denkmal- und Bestandsschutz
Bei denkmalgeschützten Altbauten gelten Ausnahmen – insbesondere wenn äußere Fassaden nicht verändert werden dürfen. Innenliegende Maßnahmen (etwa Innendämmung) können dann Alternative sein.
3. Brandschutz & Sicherheit
Bestehender Bestand fällt nach Sanierung oft nicht mehr unter Bestandschutz – moderne Brandschutzanforderungen müssen eingehalten werden. Dazu zählen Rauchmelderpflicht, geprüfte Materialien (DIN 4102), sichere Elektroinstallationen und gegebenenfalls anstehende Treppenkonstruktionen.
4. Ganzheitlicher Ablauf & energetische Strategien
Eine erfolgreiche Altbausanierung ist mehr als Malern – sie umfasst Dämmung, Fenster, Heizung, Feuchtigkeitsabwehr und Raumnutzung. Energieberater oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) helfen bei sinnvollen Schritten und Förderoptionen (z. B. BEG, KfW).